Herbstzeit - Sturmzeit!
Geben Sie eventuell einen Link zu einem Routenplaner im Internet an oder binden Sie ihn über einen HTML-Absatz ein, um eine individuelle Strecke ausgeben zu lassen. Wenn es stürmt, sind Schäden am Auto durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt, aber nicht, wenn nur ein laues Lüftchen weht. Erst ab Windstärke 8 (ca. 70 Km/h) wird ersetzt, was der Sturm direkt am Wagen verursacht. Versicherungen bezahlen jedoch auch Schäden, die umherfliegende Gegenstände, beispielsweise Dachziegel oder Äste, angerichtet haben. Einen Verlust des Schadensfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten. Sturmschäden (auch Folgeschäden durch Überschwemmungen) ersetzt die Teilkasko abzüglich der Selbstbeteiligung.

Aber aufgepasst: Wer trotz Sturmwarnung am Wasser parkt, geht immer leer aus!